Aktuelles
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Das Gesetz zur Bekämpfung von Doping in Sport (AntiDopG) ist seit dem 18.12.2015 in Kraft.
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§ 31 BtMG begünstigt den Beschuldigten, der den Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung von Straftaten Hilfe leistet. Nach dem Gesetz, kann der Richter dessen Strafe mildern oder unter bestimmten Umständen von Strafe absehen. Das gilt auch für den Beschuldigten, der in der Hauptverhandlung von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht.
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Mit der Anklageschrift schließt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ab. Ist diese fehlerhaft, kann ein Verfahrenshindernis vorliegen. Die kritische Prüfung der Anklageschrift ist daher für Strafverteidiger ein wichtiges Verteidigungsinstrument. Auf gerichtliche Hilfe sollte der Verteidiger sich nicht verlassen, wie der Fall des Oberlandesgerichts Hamm zeigt.
Weiterlesen: Fehlerhafte Anklage, Einstellung wegen Verfahrenshindernis
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Die Ausgangssituation für berufsrechtliche und approbationsrechtliche Konsequenzen definiert sich regelmäßig durch die im Strafverfahren getroffenen Feststellungen. Noch immer herrscht kein vertieftes Problembewusstsein für diese verfahrensrechtlichen Zwangsläufigkeiten bei den Angehörigen der Heilberufe und einem Großteil der juristischen Beratern, Rechtsanwälten und Verteidigern. Für die Fachzeitschrift Medical Tribune hat Rechtsanwalt Christoph Klein aktuelle Urteile ausgewertet.(Beitrag für Medical Tribune v. 20.11.2015)
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Der Widerruf der ärztlichen Approbation wegen mengenmäßig überhöhter Verschreibung von Valium ist rechtswidrig. Die Zustimmung zu einer Einstellung gemäß § 153a StPO ist kein Schuldeingeständnis (VG Hannover, Beschluss vom 27.8.2014).
Weiterlesen: Medizinrecht / Strafrecht: Erfolgreiche Klage gegen den Widerruf der Approbation