Keine Opferentschädigung nach sexuellem Übergriff eines Arztes

Eine Patientin, die einen sexuellen Übergriff eines Arztes in Vertrauen auf dessen Kompetenz erduldet, ist nicht Opfer eines tätlichen Angriffes nach dem Opferentschädigungsgesetzes (OEG). Rechtsanwalt Christoph Klein erläutert in der Fach-Zeitschrift Medical-Tribune den Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen. (zum Artikel vom 22.04.2014)