Strafverfahren gegen Ärzte: Einstellung gegen Auflagen gem. § 153a StPO

Ermittlungsverfahren gegen Ärzte werden in der Praxis sehr häufig eingestellt, häufig gegen Geldauflagen. Rechtsanwalt Christoph Klein äußert sich in der ärztlichen Fachzeitschrift Medical Tribune zum Für und Wider einer solchen Verfahrenserledigung aus Sicht der betroffenen Mediziner. Den Artikel können Sie hier nachlesen.

 Unabhängig von der Erledigung des Strafverfahrens sind möglicherweise berufsrechtliche Folgen für den Arzt von weiterer Bedeutung. Es verbietet sich eine schematische Betrachtungsweise, wonach eine Einstellung gemäß § 153a StPO keine berufsrechtlichen und oder approbationsrechtlichen Auswirkungen entfaltet. Erforderlich ist immer eine Auswertung des konkreten Einzelfalles.