Strafverteidiger: Fehlerquellen im Sexualstrafverfahren

Die anonyme Spurensicherung (ASS) in Sexualstrafverfahren soll Geschädigten die Möglichkeit bieten, Spuren und Beweise für ein mögliches Strafverfahren zu sichern. Derzeit gibt es jedoch noch keine einheitlichen Standards, um die Spuren so zu sichern, dass sie in einem Strafverfahren verfahrenskonform verwertet werden können.

Als Anwalt für Sexualstrafrecht weiß Rechtsanwalt Christoph Klein, dass die Erhebung und Dokumentation von Beweisen deutschlandweit unterschiedlich gehandhabt wird und die Qualität der Beweise stark divergiert. Dies ist nun durch eine Studie für das Land NRW bestätigt worden, über die das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL in einem Artikel vom 23.04.2019 berichtet. Für den in Sexualstrafverfahren tätigen Verteidiger kann die ärztlicherseits durchgeführte Spurensicherung daher unter Umständen einen Ansatz bieten, die Beweisführung der Staatsanwaltschaft anzugreifen.