Durchsuchung Festnahme
Durchsuchung Festnahme
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Eine rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung führt nicht zwangsläufig zu einem Beweisverwertungsverbot bezüglich der durch die Durchsuchung erlangten Erkenntnisse.
In unserem Fall wählten die Richter des Amtsgerichts Köln jedoch deutliche Worte für das trickreiche Vorgehen der Polizei. (AG Köln, 503 Gs 1628/17, Beschl. v. 21.08.17)
Weiterlesen: AG Köln: Rechtswidrige Durchsuchung begründet Beweisverwertungsverbot
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Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 14.7.2016 (2 BvR 2474/14) die Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung gem. Art 13 I GG gestärkt. Wohnungsdurchsuchungen, die aufgrund einer substanzlosen anonymen Anzeige erfolgen, sind rechtswidrig. Zum Sachverhalt:
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