Schwurgericht Dortmund: Verurteilung wegen Totschlages

Nach 55 Hauptverhandlungstagen konnten die Verteidiger Helge Boelsen und Christoph Klein vor dem Landgericht Dortmund einen Erfolg feiern. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes aus Habgier gefordert. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert. In der Urteilsbegründung folgten die Richter dieser Argumentation.

Die Verteidigung hatte in über 55 Hauptverhandlungstagen mit erheblichem Widerstand zu kämpfen. Die mediale Berichterstattung verdeutlicht anschaulich, auf welche Ressentiments die Verteidigung mit Ihren Thesen teilweise stieß. Die Verteidigung blieb jedoch Ihrer Strategie treu und konnte sich letztlich mit ihrer juristischen Argumentation gegenüber der Staatsanwaltschaft durchsetzen.

 

Pressebericht Ruhrnachrichten:

Ruhrnachrichten vom 14.02.2013(Link)

Pressebericht Westfälischer Anzeiger

WA vom 14.02.2013