kosten

kostentransparenz

Für unsere Arbeit gilt der Grundsatz der Kostentransparenz. Für unsere Mandanten bedeutet dies, dass wir Sie im Vorfeld umfassend über den finanziellen Umfang unserer Beauftragung aufklären. In der Regel berechnet sich die Höhe unseres Honorars anhand des sog. Streitwertes, also nach der Höhe der durchzusetzenden oder abzuwehrenden Forderung. Dabei orientieren wir uns an den gesetzlich vorgegebenen Gebührentabellen. Im Einzelfall kann die Vereinbarung einer individuellen Honorarvereinbarung angezeigt sein. Dies hängt von Bedeutung, Schwierigkeit und Umfang des Falles ab.  

In einigen besonderen Rechtsgebieten ist jedoch es nicht möglich den »Wert« der Tätigkeit anhand von Tabellen zu ermitteln. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Strafverteidigung. Dort bemisst sich unser Honorar nach der Schwierigkeit, Bedeutung und dem Umfang der Angelegenheit.