Strafrecht
„Gute Strafverteidigung ist juristische Maßarbeit.“
Rechtsanwalt Christoph Klein, Fachanwalt für Strafrecht
Beschuldigte in einem Strafverfahren benötigen einen Fachmann, dem sie vertrauen.
Ich sorge dafür, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung in Ihrem Verfahren beachtet wird. Dafür kämpfe ich mit Finesse und umfangreichem Fachwissen.
Individuell ausgerichtet an Person und Delikt zeige ich die effektivste Verteidigung in Ihrer Angelegenheit auf. Durch regelmäßige Fortbildungen, die ich für Sie von der Bundesrechtsanwaltskammer überwachen und zertifizieren lasse, begegne ich den Strafverfolgungsbehörden auf Augenhöhe.
Ich verteidige Sie bundesweit gegen jedes Delikt, bspw. aus den Bereichen
l Allgemeines Strafrecht wie Körperverletzung, Betrug, Diebstahl etc.
l Wirtschafts- und Steuerstrafrecht wie Steuerhinterziehung, Untreue, Bestechung etc.
l Medizinstrafrecht / Arztstrafrecht
l Internetstrafrecht
l Betäubungsmittelstrafrecht
l Jugendstrafrecht
l Sexualstrafrecht
l Verkehrsstrafrecht
PDF-Datei „Spezialisierung Medizinstrafrecht“ ansehen

Ich bin Mitglied im Strafverteidigerteam.
In umfangreichen Verfahren kann ich die Verteidigung durch mehrere Strafverteidiger für Sie koordinieren.
Meine juristischen Publikationen finden Sie hier.
Checklisten zum Ausdrucken:
l Verteidigung bei Vergehen im Straßenverkehr (PDF)
l Verhalten im Fall der Durchsuchung oder Verhaftung (PDF)

