Anwalt gegen den Vorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Den Betroffenen droht in der Regel eine Geld- oder Freiheitsstrafe, regelmäßig verbunden mit einer Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Wer eine polizeiliche Vorladung erhält, sollte Ruhe bewahren, keine voreiligen Maßnahmen vornehmen und sich vor allem nicht zu dem Vorwurf äußern. Eine vorherige Rechtsberatung in Verbindung mit einer professionellen Strafverteidigung ist notwendig, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.

Gerne unterstützen wir Sie als Anwalt gegen den Vorwurf Fahren ohne Führerschein auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrung im Verkehrsstrafrecht.

Fahren ohne Führerschein

Das „Fahren ohne Führerschein“ ist keine Straftat. Unter diesem Begriff kommen umgangssprachlich mehrere Handlungen in Betracht:

Der Führerschein wurde nicht mitgeführt

In den meisten Fällen sind Betroffene in Besitz einer Fahrerlaubnis, haben jedoch den Führerschein versehentlich Zuhause gelassen. In diesem Fall können Betroffene erst einmal durchatmen.

Autofahrer sind zwar dazu verpflichtet, einen gültigen Führerschein bei jeder Fahrt bei sich zu tragen und auf Wunsch auch vorzuweisen (§ 4 Abs. 2 FeV). Doch bei diesem Verstoß handelt es sich lediglich um eine geringfügige Straftat (sog. Bagatelldelikt).

Wer den Führerschein beim Fahren Zuhause vergessen hat, kann mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Ein Fahrverbot oder andere schwerwiegende Maßnahmen werden bei Bagatelldelikten in der Regel nicht verhängt.

Bei Unfällen kommt die Versicherung auch dann für den Schaden auf, wenn der Führerschein nicht mitgetragen wurde. Das Verwarngeld müssen Betroffene jedoch selbst bezahlen.

Gleiches gilt für eine Notfallsituation, in der der Autofahrer schnellstmöglich ins Auto gestiegen ist und dabei nicht an den Führerschein gedacht hat. In diesem Fall ist der Autofahrer trotz der besonderen Umstände zur Zahlung des Verwarngeldes verpflichtet.

Fahren trotz eines Fahrverbotes

2019 ertappte die Polizei deutschlandweit rund 138.000 Fahrer, die sich trotz eines Fahrverbotes ans Steuer setzten. Viele Betroffene sind sich offensichtlich nicht bewusst darüber, dass sie eine hohe Strafe und die Einziehung Ihres Autos riskieren, denn das Fahren trotz eines Fahrverbotes ist eine Straftat.

Ein Fahrverbot wird in Folge eines schwerwiegenden Verstoßes im Straßenverkehr für ein bis drei Monate verhangen. Nach dem Bußgeldkatalog 2022 sind das Delikte, die mit mindestens zwei Punkten bestraft sind.

In dieser Zeit müssen Betroffene ihre Führerscheine bei der zuständigen Behörde abgeben. Sie fahren jedoch nicht nur ohne Führerschein, sondern ohne gültige Fahrerlaubnis. Ein Fahrverbot bedeutet demnach, dass nicht mittels eines Kraftfahrzeuges am Straßenverkehr teilgenommen werden darf.

Die Strafe für ein solches Vorgehen geht deshalb weit über ein Verwarngeld hinaus: Setzen sich Betroffene trotz Fahrverbot ans Steuer, droht ihnen gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Gut zu wissen: Das Fahrverbot gilt in der Regel für alle Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr, also nicht nur das Auto. Während des Fahrverbotes dürfen Betroffene demnach auch kein führerscheinfreies Auto oder etwa ein Mofa bewegen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Fahren ohne Fahrerlaubnis birgt große rechtliche Konsequenzen: Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor, die sich nach Ihrem Einkommen richtet (§ 21 StVG).

Zusätzlich droht bei einem solchen Verstoß ein Eintrag mit drei Punkten in Flensburg (vorausgesetzt, Betroffene sind grundsätzlich im Besitz eines Führerscheins und mussten diesen nur vorübergehend abgeben).

Wurde der Verstoß nicht vorsätzlich begangen haben, liegt möglicherweise Fahrlässigkeit vor. In diesem Fall ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder einer Geldstrafe zu rechnen. Ab einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen gelten auch Ersttäter bereits als vorbestraft.

Viele Menschen sind verwundert über die strengen Regelungen im StVG. Doch der Gesetzgeber setzt hier bewusst auf hohe Strafen. Zum einen fehlt Autofahrern ohne die entsprechende Schulung die Fahrsicherheit; zum anderen gefährden sie durch dieses Verhalten nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

Sie sind ohne Führerschein gefahren und benötigen nun einen Anwalt? Lassen Sie sich von uns unverbindlich beraten und profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung in der Strafverteidigung.

Ohne Führerschein gefahren: So sollten sich Betroffene verhalten

Wer ohne gültige Fahrerlaubnis “erwischt“ wurde, erhält in der Regel ein Schreiben der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Meist wird darin um eine Äußerung zum Vorwurf gebeten (sog. polizeiliche Vorladung).

Ist der Beschuldigte das erste Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten, möchte er diesen Vorfall erfahrungsgemäß möglichst schnell aus der Welt schaffen. Beschuldigte handeln daher in den meisten Fällen vorschnell, indem sie der Vorladung folgen – ohne zu ahnen, in welches Risiko sie sich damit begeben.

Es erscheint im ersten Moment vernünftig, den Vorfall aufzuklären und sich kooperativ zu zeigen. Doch Ihre Aussagen bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft können im weiteren Verlauf auch gegen Sie verwendet werden.

Unser Rat für Betroffene: Erscheinen Sie nicht zur polizeilichen Vorladung und vermeiden Sie den Kontakt mit den Behörden, bevor Sie sich rechtlich beraten lassen haben. Mit einer unüberlegten Aussage belasten sich juristische Laien oft selbst.

Betroffene sind nicht dazu verpflichtet, vor den Behörden zu erscheinen und zum Fall auszusagen. Ihre Lage verschlimmert sich möglicherweise durch die Aussage, da sie den Behörden oft auch unbewusst neue Beweise für die Anschuldigung liefert.

Daher sollten Betroffene sich möglichst schnell rechtlichen Rat einholen und das weitere Vorgehen mit einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht oder einem Strafverteidiger abstimmen.

Sie haben eine polizeiliche Vorladung erhalten und wissen nicht, wie Sie weiter vorgehen sollen? Als Fachanwalt für Strafrecht haben wir schon viele Mandanten gegen den Vorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis erfolgreich vertreten. Wenden Sie sich daher bei einer Vorladung oder einem laufenden Ermittlungsverfahren schnellstmöglich bei uns.

Zur Strafbarkeit von Fahrzeug-Haltern

Wenn eine andere Person ohne Fahrerlaubnis mit einem fremden Auto gefahren ist, trifft auch den Halter des Fahrzeugs unter Umständen eine Freiheits- oder Geldstrafe. Der Gesetzgeber wirft dem Fahrzeug-Halter dabei vor, den Verkehr durch andere gefährdet zu haben.

Unerheblich ist, ob der Halter die Fahrt konkret angeordnet oder nur wissentlich zugelassen hat. Nach unserer Erfahrung kommt es insbesondere in Familien vor, dass anderen Familienmitgliedern oder Partnern das Nutzen des eigenen Autos gestattet wird, auch wenn – oder gerade weil – diese keine Fahrerlaubnis haben.

Eltern, die etwa ihre minderjährigen Kinder ohne Fahrerlaubnis fahren lassen, riskieren nicht nur eine Geld- oder Freiheitsstrafe, sondern auch den Entzug der eigenen Fahrerlaubnis.

Es gilt auch hier: Es ist ratsam, nicht allein zur Polizei oder zur Staatsanwaltschaft zu gehen, sondern sich im Voraus rechtlich beraten zu lassen, um weitere Konsequenzen zu vermeiden. Wir konnten bereits vielen Autofahrern zu einer Strafmilderung oder zur Straffreiheit verhelfen. Kommen Sie jederzeit auf uns zu.

Unfall: Zahlt die Versicherung den Schaden?

Wenn Autofahrer ohne Fahrerlaubnis gefahren sind und dabei einen Unfall verschuldet haben, müssen sie für die entstandenen Sach- und Personenschäden aufkommen. Das Vorhandensein der Fahrerlaubnis hat darauf grundsätzlich keinen Einfluss. Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt in einer solchen Situation den Fremdschaden, also den Schaden, den der Unfallgegner erleidet.

Allerdings kann der Autofahrer ohne Fahrerlaubnis von der Versicherung in Regress genommen werden. Die Höhe des Regresses hängt von vielen Umständen ab. Die Regresspflicht erhöht sich, wenn der Fahrer zusätzlich alkoholisiert war oder Fahrerflucht begangen hat.

Fazit

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt. Vielmehr riskieren Betroffene hohe Strafen für ein solches Vergehen. Es ist ratsam, nicht ohne eine Fahrerlaubnis in ein Auto zu steigen und keine andere Person ohne Fahrerlaubnis sein Fahrzeug nutzen zu lassen.

Sie haben sich strafbar gemacht und nun droht Ihnen eine Strafe? In diesem Fall sollten Sie sich schnellstmöglich an einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsstrafrecht wenden und sich rechtlich beraten lassen, um weitere Konsequenzen zu vermeiden. Gleiches gilt, wenn Sie von der Polizei vorgeladen werden. Sprechen Sie uns an, bevor Sie der polizeilichen Vorladung Folge leisten.