Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen

Der Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen umfasst diverse Begehungsformen mit dem Ziel eines wirtschaftlichen Gewinns. Mit diesen Vorwürfen können alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen konfrontiert werden, insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psycho- und Physiotherapeuten, Pflegekräfte und Angestellte von Kliniken.

Verweigern Sie die Aussage und begeben Sie sich in anwaltliche Beratung

Widerstehen Sie im Fall der Konfrontation mit einem strafrechtlichen Vorwurf durch die Ermittlungsbehörden dem nachvollziehbaren Reflex, sich unmittelbar zum Vorwurf zu äußern.

Sie haben als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen das Recht, die Aussage zu verweigern, und sich in anwaltliche Beratung zu begeben.

Lautet der strafrechtliche Vorwurf auf Abrechnungsbetrug, Untreue o. ä. und haben Sie eine Vorladung erhalten, so sollten Sie schnellstmöglich Kontakt mit uns aufnehmen.

Wir sind auf die Verteidigung von strafrechtlichen Vorwürfen im Gesundheitssektor spezialisiert. Rechtsanwalt Christoph Klein ist Fachanwalt für Strafrecht mit besonderer Qualifikation im Medizinrecht.

Wir teilen den Ermittlungsbehörden umgehend mit, dass Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und beantragen Akteneinsicht. Nach Akteneinsicht werden wir ein stimmiges Verteidigungskonzept erarbeiten und mit Ihnen besprechen.

Erklärungen zur Sache werden, wenn dies notwendig erscheint, nur durch uns im Wege von schriftlichen Verteidigererklärungen abgegeben. So stellen wir sicher, dass die Verteidigung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen interdisziplinär erfolgt.

Denn nicht selten beinhalten Stellungnahmen von Betroffenen, die nicht anwaltlich vertreten sind, Aspekte, die möglicherweise zu einem günstigen strafrechtlichen Verfahrensausgang führen, aber Ihnen in weiteren disziplinar- und approbationsrechlichen Verfahren schaden könnten.

Was versteht die Justiz unter Abrechnungsbetrug?

Der Vorwurf der Ermittlungsbehörden lautet vereinfacht ausgedrückt dahingehend, dass durch betrügerisches Handeln Vergütung für nicht erbrachte Leistung angestrebt wird. Dabei ist es jedoch bei Weitem nicht so, dass jede falsche Abrechnung einen betrügerischen Vorsatz impliziert.

Denn das Gebührensystem der GOÄ oder vergleichbarer Gebührenordnungen ist komplex und interpretationsfähig. Nicht jede fehlerhafte Auslegung eines Gebührentatbestandes stellt einen Abrechnungsbetrug dar. Dennoch hat die Verfolgungsbereitschaft der Strafverfolgungsbehörden für fehlerhaftes Handeln im Gesundheitssektor in der jüngsten Vergangenheit deutlich zugenommen. Dies kann für den betroffenen Arzt und Angehörige anderer Heilberufe ernsthafte Folgen haben.

Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erfordert Handeln

Die Ermittlungsbehörden sind bei Vorliegen eines Anfangsverdachtes wegen Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen von Gesetzes wegen verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Schwelle für das Vorliegen eines Anfangsverdachtes ist niedrig. Häufig reicht die plausible Strafanzeige eines vermeintlich geschädigten Patienten.

Auch die Krankenkassen sind nach dem Sozialgesetzbuch verpflichtet, bei begründetem Verdacht für das Vorliegen eines Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen die Staatsanwaltschaft zu informieren.

Es kann die Durchsuchung Ihrer Praxis drohen

Zur Aufklärung einer möglichen Straftat wegen Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen ist die Staatsanwaltschaft auf die Patientenakten sowie weiterer relevanter Unterlagen angewiesen, die die betroffenen Ärzte und Angehörige anderer Berufsgruppen regelmäßig in ihren Praxen aufbewahren.

Die Sicherstellung der benötigten Unterlagen erfolgt regelmäßig durch Durchsuchungsmaßnahmen der Kriminalbeamten. In der Regel gehen die Beamten dabei zwar diskret vor, dennoch wird deutlich, dass spätestens jetzt die Betroffenen handeln müssen und sich in anwaltliche Beratung begeben sollten.

Alternativ zu einer überraschenden Durchsuchungsmaßnahmen können beschuldigte Ärzte auch durch eine polizeiliche Vorladung zu einer Vernehmung erstmalig davon erfahren, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetruges anhängig ist. Dies ist jedoch eher die Ausnahme.

Mandatieren Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt mit umfassenden Kenntnissen im Medizinrecht

Auf jeden Fall ist den Betroffenen dringend zu raten, sich umgehend in anwaltliche Beratung zu begeben. Dabei sollten sie sich für einen Fachanwalt für Strafrecht mit besonderen medizinrechtlichen Kenntnissen entscheiden.

Denn die Verteidigung in Betrugsverfahren gegen Ärzte erfordert neben den straf- und strafverfahrensrechtlichen Kenntnissen besonderes Wissen im Rechtssystem des Vertragsarztes sowie der GOÄ.

Ermittlungsverfahren können weiterhin berufsrechtliche und approbationsrechtliche Auswirkungen haben, so dass der beauftragte Rechtsanwalt auf jeden Fall auch mit diesen nebenstrafrechtlichen Verfahren vertraut sein muss.

Denn die berufs- und approbationsrechtlichen Aspekte sind mindestens ebenso bedeutsam, wie der strafrechtliche Vorwurf an sich und müssen insgesamt in das Verteidigungskonzept einbezogen werden.

Jeder Fall ist individuell zu betrachten

Die Beweislast zum Nachweis von strafrechtlichem Fehlverhalten wie Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen liegt bei den Strafverfolgungsbehörden. Beschuldigte müssen sich nicht durch Erklärungen zum Beweismittel gegen sich selbst machen. Sie haben keine Verpflichtung, an der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und können daher auch dauerhaft die Aussage verweigern.

Dies ist jedoch insbesondere in Ermittlungsverfahren wegen Straftaten im Gesundheitswegen immer individuell zu prüfen.

In Verfahren wegen Abrechnungsbetruges im Gesundheitswegen kann es auch vorteilhaft sein, mit den Krankenkassen oder entsprechenden Arbeitsgruppen wie beispielsweise der argab (Arbeitsgruppe gegen Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen) zu kooperieren.

Wir haben in geeigneten Fällen für unsere Mandanten durch die Kooperation mit den zuständigen Stellen die Einstellungen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens erreicht und so unsere Mandanten vor einem kosten- und kräftezerrenden Gerichtsmarathon bewahrt.

Wenn Sie mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen oder anderen strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Mit einer frühzeitigen Beauftragung stellen Sie die Weichen für einen positiven Verfahrensausgang.