Anwalt & Strafverteidiger Kinderpornografie

Bei dem Vorwurf der Kinderpornografie ist höchste Vorsicht geboten. Erheben die Ermittlungsbehörden einen solchen Vorwurf, kann es nicht nur zu einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe kommen, sondern auch zur Vernichtung der eigenen Reputation.

Aus diesem Grund ist es ratsam, dass Sie sich schnellstmöglich rechtliche Unterstützung suchen und sorgfältig prüfen lassen, ob eine strafbare Handlung vorliegt und wie diese juristisch zu bewerten ist.

Wir vertreten Sie als Fachanwalt für Strafrecht im Bereich Kinderpornografie auf Grundlage jahrelanger Erfahrung in allen Phasen des Strafverfahrens.

Wie definiert der Gesetzgeber Kinderpornografie-Delikte?

Mit Strafe bedroht ist unter anderem das Verbreiten, Besitzen, Herstellen und Erwerben kinderpornografischer Inhalte. Neben diesen am häufigsten auftretenden Handlungen gibt es noch weitere, die im Strafgesetzbuch unter Strafe stehen (§ 184b StGB). Der Strafrahmen wurde zuletzt im Juli 2021 deutlich verschärft.

Die Freiheitsstrafe kann je nach Tathandlung, Schwere der Tat und den Begleitumständen von einem bis zu zehn Jahren betragen. Da hier eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorgesehen ist, handelt es sich bei diesen Delikten aus rechtlicher Sicht um Verbrechen.

Eine geringere Strafe ist nur in Fällen möglich, in denen kein wirkliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen dargestellt wird. Eine Geldstrafe scheidet seit der Gesetzesänderung grundsätzlich aus.

Mit kinderpornografischen Inhalten sind sowohl analoge als auch digitale Dateien und Dokumente gemeint. Als kinderpornografische Inhalte werden solche verstanden,

  • die sexuelle Handlungen von und an Kindern,
  • die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung
  • oder die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes zeigen.

Als Kinder gelten hierbei alle Personen unter 14 Jahren.

Wann konkret die Darstellung eines Kindes eine pornografische Schrift darstellt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Eindeutig ist es jedenfalls bei klar sexualisierten oder erotischen Inhalten oder bei Darstellungen, in denen die Geschlechtsmerkmale des Kindes deutlich erkennbar sind.

Bei bekleideten Kindern oder alltäglichen Darstellungen kommt es erfahrungsgemäß auf die Umstände des Einzelfalls an. Für betroffene Laien ist die juristische Wertung meist undurchsichtig und deshalb kaum vorhersehbar.

Liegt ein Vorwurf gegen Sie vor, sollten Sie sich daher umgehend an einen spezialisierten Strafverteidiger wenden, der die juristische Lage für Sie einordnet und Sie bei Ihrer Verteidigung unterstützt.

Wir blicken als Fachanwälte im Strafrecht auf eine jahrelange Erfahrung im Sexualstrafrecht zurück und konnten schon viele Betroffene professionell vor Gericht und außergerichtlich verteidigen. Wenden Sie sich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch an uns. Wir sind dazu verpflichtet, in allen Mandatsgesprächen die anwaltliche Schweigepflicht zu bewahren.

Strafverteidigung in Verfahren im Bereich der Kinderpornografie

Bei der Strafbarkeit von kinderpornografischen Inhalten handelt es sich um eine hochkomplexe juristische Materie, bei der verschiedene Faktoren eine Rolle spielen. Tatverdächtige sind mit der Rechtsmaterie oft überfordert und können nicht verlässlich einschätzen, ob ein strafbares Verhalten ihrerseits vorliegt und wie dies juristisch zu bewerten ist.

Beschuldigte laufen daher regelmäßig Gefahr, sich selbst zu belasten. Die unterschiedlichen Tathandlungen sowie das Tatobjekt der kinderpornografischen Schrift bieten zahlreiche Möglichkeiten, schwerwiegende Fehler zu begehen, selbst dann, wenn Beschuldigte zu Unrecht verdächtigt werden. Sie können sich selbst davor schützen, indem Sie die Aussage verweigern und einen spezialisierten Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht mandatieren.

In einem Ermittlungsverfahren im Bereich der Kinderpornografie gibt es gewisse Besonderheiten, die von Beteiligten beachtet werden müssen. Die Informationen, anhand derer ermittelt wird, stammen zum Beispiel sehr häufig aus der Auswertung von Ermittlungsergebnissen aus anderen Verfahren.

Dabei sind sog. anlassunabhängige Recherchen durch das Bundeskriminalamt nicht unüblich. In vielen Fällen wird ohne eine entsprechende Grundlage gegen vermeintlich verdächtige Personen ermittelt.

Haben die Ermittlungsbehörden einen Verdacht, erfolgt in der Regel eine Durchsuchung bei den beschuldigten Personen. Ziel ist es, durch die Durchsuchung weitere Beweismittel, beispielsweise Endgeräte oder Speichermedien, die inkriminierte Inhalte enthalten, zu finden und diese für das Strafverfahren zu sichern.

Erfahrene Strafverteidiger im Sexualstrafrecht haben tiefgreifende Kenntnisse über die komplexe Rechtsmaterie und kennen sich sowohl mit Recht und Gesetz als auch mit Strategien zur erfolgreichen Verteidigung ihrer Mandanten aus.

Nehmen Sie schon beim ersten Verdacht sofort Kontakt zu uns auf und warten Sie keine Durchsuchung oder Vorladung ab. Sie haben auch während der Durchsuchung das Recht, einen Fachanwalt für Strafrecht zu sprechen. Wenden Sie sich im Notfall jederzeit an unsere NOTRUF-Nummer 0221/2827389. Verweigern Sie jegliche Aussage, bevor Sie nicht einen Rechtsbeistand an Ihrer Seite haben.

Als eine der führenden Strafrechtskanzleien in Köln gegen den Vorwurf der Kinderpornografie bieten wir Ihnen eine unverbindlichen Erstberatung an. Insbesondere bei sensiblen Vorwürfen agieren wir selbstverständlich diskret und professionell. Nehmen Sie jederzeit Kontakt zu uns auf.

Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung

Beschuldigte erfahren von dem Umstand, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren läuft, meist erst durch den überraschenden Besuch der Ermittlungsbehörden bei einer Wohnungsdurchsuchung.

In seltenen Fällen erhalten Betroffene ohne Durchsuchung eine entsprechende Vorladung zur polizeilichen Vernehmung. Eine Vorladung wird meist dann in Erwägung gezogen, wenn sich durch Ermittlungen gegen ein Betreiberportal Hinweise auf einen Bestellvorgang von kinderpornografischen oder jugendpornografischen Inhalten oder Dateien ergeben. In manchen (seltenen) Fällen gehen die Ermittlungsbehörden in diesem Fall davon aus, dass eine Durchsuchung bei den beschuldigten Personen keinen Erfolg verspricht, etwa weil der Erwerbsvorgang Jahre zurückliegt.

Rechtsanwälte unterliegen einer strengen Schweigepflicht. In jedem Fall ist dringend davon abzuraten, einer Vorladung Folge zu leisten, wenn Sie sich nicht im Voraus rechtlich beraten lassen haben. Darüber hinaus ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Strafrecht sinnvoll, um möglichst früh eine professionelle Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.

Aus Erfahrung wissen wir, dass insbesondere der Vorwurf der Kinderpornografie vielen Beschuldigten unangenehm ist. Gleichwohl sollten Sie sich ausgerechnet bei solch schweren Vorwürfen nicht selbst verteidigen, sondern einen erfahrenen Strafverteidiger aufsuchen, der Ihre Rechte als Beschuldigter durchsetzt.

Delikte dieser Art gehören zu unserem Berufsalltag, weshalb wir einen professionellen Umgang mit sensiblen Vorwürfen gewohnt sind. Mit einer anwaltlichen Beratung bzw. Vertretung können Sie einer unangenehmen Vernehmung bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft entgegenwirken und möglicherweise fatale Folgen verhindern.

Im Gegensatz dazu kann eine Vernehmung ohne rechtlichen Beistand zu einer Anklage und einer anschließenden Verurteilung mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe führen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie sich spätestens bei einer Durchsuchung oder Vorladung direkt an einen Strafrechtsexperten wenden.

Unsere Strafverteidiger sind überregional gegen den Vorwurf der Kinderpornografie tätig und unterstützen Sie gern in Ihrem individuellen Fall. Sie können sich telefonisch an uns wenden und eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten.

Verhalten bei einer Wohnungsdurchsuchung

Beschuldigte sollten in einem Verfahren im Zusammenhang mit Kinderpornografie ihre Rechte kennen und durchsetzen. Hier gilt es möglichst zu schweigen und umgehend einen Strafverteidiger heranzuziehen, um eine Selbstbelastung zu verhindern.

Sie haben jederzeit – auch schon während der Durchsuchung – das Recht dazu, einen Anwalt zu konsultieren. Notieren Sie sich hierzu gerne unsere NOTRUF-Nummer: 0221/2827389.

Unsere Empfehlung: Äußern Sie sich möglichst nicht im Rahmen der Durchsuchung. Im Fall der Sicherstellung von Hardware oder Speichermedien bestehen Sie auf eine detaillierte Auflistung Ihrer mitgenommenen Gegenstände, unterschreiben Sie nichts und willigen Sie in keine Maßnahme ein.

Nachdem Sie uns kontaktiert haben, beantragen wir Akteneinsicht und finden auf diese Weise den Ursprung des Verfahrens und der Durchsuchung heraus. Hier finden sich häufig prozessuale Ansätze für eine erfolgreiche Verteidigung.

Nicht selten ist die rechtliche Einordnung der sichergestellten Dateien durch die Kriminalpolizei falsch und es handelt sich um legale Dateien oder um Dateien, die eine erforderliche Erheblichkeitsschwelle nicht überschreiten.

Werden Sachverständigengutachten von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben, sind diese häufig angreifbar und bieten ebenfalls gute Verteidigungsansätze. Nach unserer Erfahrung lohnt es sich im Bereich der Kinderpornografie engagiert zu verteidigen, um eine Verurteilung zu vermeiden.

Fazit

Die juristischen Tatbestände zur Kinderpornografie sind hochkomplexe Normen des Strafgesetzbuches, die für juristische Laien nur schwer zu durchschauen sind. Wenn Sie sich selbst verteidigen, laufen Sie Gefahr, sich selbst zu belasten. Riskieren Sie keine Freiheitsstrafe oder die Zerstörung Ihrer Reputation durch diesen Vorwurf.

Im Vergleich zu anderen Straftaten gibt es bei den §§ 184 ff. StGB einige Besonderheiten in Bezug auf deren Ermittlung und Verteidigung. Es ist daher ratsam, hier einen erfahrenen Strafverteidiger zu wählen, der Erfahrung auf diesem Gebiet hat und Sie kompetent beraten und vertreten kann. Jeder Anwalt unterliegt – auch schon im Erstkontakt – der Schweigepflicht, so dass Sie bei einer unverbindlichen Beratung kein Reputationsrisiko eingehen.

Geraten Sie unter Verdacht, bewahren Sie Ruhe und konsultieren Sie uns als Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Bereich Sexualstrafrecht und Kinderpornografie. Setzen Sie sich mit uns in Kontakt, wir finden für Sie auch in scheinbar aussichtslosen Fällen die bestmögliche Lösung.