Anwalt gegen den Vorwurf Insolvenzverschleppung

Sie haben eine Vorladung von der Kriminalpolizei wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung erhalten oder bei Ihnen fand aus diesem Grund eine Durchsuchung statt? Dann sollten Sie unverzüglich handeln und sich an einen spezialisierten Anwalt im Bereich Insolvenzverschleppung wenden. Wir verteidigen seit 20 Jahren erfolgreich Mandanten auf dem Gebiet des Insolvenzstrafrechts.

Was ist mit Insolvenzverschleppung gemeint?

Der strafrechtliche Vorwurf der Insolvenzverschleppung gemäß § 15a Abs. 4 InsO wird in Deutschland vergleichsweise häufig erhoben. Dies ist darin begründet, dass im Falle einer Unternehmensinsolvenz („Unternehmenspleite“) die zivilrechtlichen Insolvenzgerichte dazu verpflichtet sind, der Staatsanwaltschaft einen Vorgang vorzulegen, wenn sich aus der Insolvenzakte Anhaltspunkte ergeben, die einen Verdacht betreffend eine Straftat im Zusammenhang mit der Insolvenz des Unternehmens nahelegen.

Dies sind regelmäßig Delikte wie Untreue, Bankrott und in den allermeisten Fällen Insolvenzverschleppung. Denn nach § 15a Abs. 1 InsO müssen die Vertreter einer juristischen Person im Falle von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (sog. Insolvenzgrund) innerhalb einer Frist von (maximal) drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen. Erfolgt die Insolvenzantragsstellung nicht fristgemäß, liegt in vielen Fällen eine Straftat vor.

Welche Strafe muss ich wegen Insolvenzverschleppung befürchten?

Das Strafmaß für Insolvenzverschleppung beträgt gemäß § 15a Abs. 4 InsO bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Auch eine fahrlässige Begehungsweise kann strafbewehrt sein gemäß § 15a Abs. 5 InsO. In. diesem Fall droht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Oftmals noch deutlich gravierender als beispielsweise eine Geldstrafe ist für den Betroffenen, dass eine Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat zur Folge haben kann, dass nach § 6 GmbHG eine Verurteilung wegen eines Insolvenzdelikts einer zukünftigen Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer entgegenstehen kann.

Gewerbetreibenden droht außerdem der Entzug der Gewerbezulassung (vgl. § 35 GewO). Zudem droht nicht selten, dass ein bestellter Insolvenzverwalter Anfechtungsansprüche gegen den Betroffenen prüft und auch durchsetzt.

Auch besteht eine persönliche zivilrechtliche Haftung des ehemaligen Geschäftsführers einer GmbH gemäß § 64 GmbHG für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Hier kann es schnell zu Summen in existenzbedrohender Höhe kommen.

Wann mache ich mich der Insolvenzverschleppung schuldig und welche Möglichkeiten hat die Verteidigung?

Die Voraussetzungen der Annahme der Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist im Einzelnen umstritten. Überschuldung soll vorliegen, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich (§ 19 Abs. 2 InsO).

Da es hier auf eine Prognose (sog. positive Fortführungsprognose) ankommt und diese nach wirtschaftlichen Maßstäben zu bestimmen ist, besteht hier in vielen Fällen ein großer Spielraum für Argumentation durch die Verteidigung, was ein erfahrener Anwalt im Bereich Insolvenzverschleppung für Sie nutzen kann.

Auch beim Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit gibt es oft Möglichkeiten, gegen das Vorliegen dieses Insolvenzgrundes zu argumentieren. Denn gemäß § 17 Abs. 2 InsO ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.

Zahlungsunfähigkeit soll in der Regel anzunehmen sein, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Abzugrenzen von der Zahlungsunfähigkeit ist jedoch die bloße Zahlungsstockung. Diese liegt vor, wenn es lediglich einen kurzfristigen Liquiditätsengpass gab.

In jedem Fall muss ein Strafverteidiger auf dem Gebiet des Insolvenzstrafrechts über vertiefte und fundierte Kenntnisse im Bereich der Bilanzierung und Unternehmensführung besitzen, um den jeweiligen Fall adäquat zu bewerten und die besten Verteidigungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Wir verteidigen seit ca. 20 Jahren im Bereich des Insolvenzstrafrechts unter anderem gegen Vorwürfe der Insolvenzverschleppung und stehen Ihnen bei einem entsprechenden Vorwurf gerne zur Seite.