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Kategorie: Steuerrecht

Vortrag zur Unternehmensnachfolge

Im Dezember 2013 dozierte Rechtsanwalt Gereon Temme im Fachanwaltszentrum Köln zum Thema "Unternehmensnachfolge". Aufgrund des großen Interesses stellen wir hier das Handout der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung: Unternehmer-Testament s. auch: Die Unternehmensnachfolge nach dem neuen Erbschaftssteurrechts  
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Vortrag zur Unternehmensnachfolge

Im Dezember 2013 dozierte Rechtsanwalt Gereon Temme im Fachanwaltszentrum Köln zum Thema "Unternehmensnachfolge". Aufgrund des großen Interesses stellen wir hier das Handout der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung: Unternehmer-Testament s. auch: Die Unternehmensnachfolge nach dem neuen Erbschaftssteurrechts  

Steuerrecht / Steuerstrafrecht: Unangemessenheit eines Auskunftsersuchens der Steuerfahndung

Ein von der Steuerfahndung im steuerlichen Ermittlungsverfahren gestelltes Auskunftsersuchen ist rechtswidrig, wenn es den Eindruck erweckt, dass trotz der Einstellung des Strafermittlungsverfahrens weiter wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt werde, hierdurch das Ansehen des Steuerpflichtigen erheblich gefährdet wird und mit einem Auskunftsersuchen durch die Veranlagungsstelle ein milderes Mittel zur Verfügung gestanden hätte. (mehr …)
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Steuerrecht / Steuerstrafrecht: Unangemessenheit eines Auskunftsersuchens der Steuerfahndung

Ein von der Steuerfahndung im steuerlichen Ermittlungsverfahren gestelltes Auskunftsersuchen ist rechtswidrig, wenn es den Eindruck erweckt, dass trotz der Einstellung des Strafermittlungsverfahrens weiter wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt werde, hierdurch das Ansehen des Steuerpflichtigen erheblich gefährdet wird und mit einem Auskunftsersuchen durch die Veranlagungsstelle ein milderes Mittel zur Verfügung gestanden hätte. (mehr …)

Steuerstrafrecht: Steuerhinterziehung durch Unterlassen bei der Vorschaltung von Strohmännern

Täter einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) kann nur derjenige sein, der selbst zur Aufklärung steuerlich erheblicher Tatsachen besonders verpflichtet ist. Allerdings bleiben auch die Hintermänner in der Pflicht,  wenn sie die Handlungshoheit behalten und Strohmänner vorschieben. (mehr …)
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Steuerstrafrecht: Steuerhinterziehung durch Unterlassen bei der Vorschaltung von Strohmännern

Täter einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) kann nur derjenige sein, der selbst zur Aufklärung steuerlich erheblicher Tatsachen besonders verpflichtet ist. Allerdings bleiben auch die Hintermänner in der Pflicht,  wenn sie die Handlungshoheit behalten und Strohmänner vorschieben. (mehr …)

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften

Einkommensteuer: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Wohnungseigentümergemeinschaften sind im Jahr der Zahlung gem. § 35 a zu berücksichtigen (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.11.2012 - 11 K 838/10; Revision nicht zugelassen). (mehr …)
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Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften

Einkommensteuer: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Wohnungseigentümergemeinschaften sind im Jahr der Zahlung gem. § 35 a zu berücksichtigen (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.11.2012 - 11 K 838/10; Revision nicht zugelassen). (mehr …)

BGH definiert Steuerhinterziehung in „großem Ausmaß“

Die Steuerhinterziehung, geregelt in § 370 AO (Abgabenordnung), sieht im Regelstrafrahmen Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder Geldstrafe vor. Gemäß § 370 Abs. 3 AO erhöht sich bei besonders schweren Fällen der Strafrahmen auf Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren. Wann ein besonders schwerer Fall vorliegt, ist im Gesetz beispielhaft aber nicht abschließend aufgezählt. Ein in der Praxis häufig vorkommender Fall, ist die Hinterziehung in "großem Ausmaß". (mehr …)
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BGH definiert Steuerhinterziehung in „großem Ausmaß“

Die Steuerhinterziehung, geregelt in § 370 AO (Abgabenordnung), sieht im Regelstrafrahmen Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder Geldstrafe vor. Gemäß § 370 Abs. 3 AO erhöht sich bei besonders schweren Fällen der Strafrahmen auf Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren. Wann ein besonders schwerer Fall vorliegt, ist im Gesetz beispielhaft aber nicht abschließend aufgezählt. Ein in der Praxis häufig vorkommender Fall, ist die Hinterziehung in "großem Ausmaß". (mehr …)

Die richtige Selbstanzeige nach der neuen Rechtslage

Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung" (sog. Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) hat der Gesetzgeber das Institut der strafbefreienden Selbstanzeige neu geregelt. Das Gesetz enthält einige massive Verschärfungen, die der Bürger zu beachten hat, um Straffreiheit zu erlangen. Der Wortlaut des neuen Gesetzes lautet wie folgt: (mehr …)
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Die richtige Selbstanzeige nach der neuen Rechtslage

Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung" (sog. Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) hat der Gesetzgeber das Institut der strafbefreienden Selbstanzeige neu geregelt. Das Gesetz enthält einige massive Verschärfungen, die der Bürger zu beachten hat, um Straffreiheit zu erlangen. Der Wortlaut des neuen Gesetzes lautet wie folgt: (mehr …)

Die Strafzumessung bei Steuerhinterziehung

Der Bundesgerichtshof hat  mit Urteil vom 2. Dezember 2008 die Strafzumessungskriterien bei der Steuerhinterziehung modifiziert. § 370 AO bietet zunächst zwei Strafrahmen. (mehr …)
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Die Strafzumessung bei Steuerhinterziehung

Der Bundesgerichtshof hat  mit Urteil vom 2. Dezember 2008 die Strafzumessungskriterien bei der Steuerhinterziehung modifiziert. § 370 AO bietet zunächst zwei Strafrahmen. (mehr …)

Steuerrechtliche Berücksichtigung des Arbeitszimmers

Das BVerfG hat die seit 2007 verschärfte Abzugsbeschränkung beim häuslichen Arbeitszimmer als verfassungswidrig eingestuft, soweit für die betriebliche oder berufliche Tatigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die insbesondere für Lehrer relevante Neuregelung verstößt insoweit gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, als die Auf­wendungen auch in diesen Fällen von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind. Hiervon begünstigt sind sowohl die Gewinn als auch die Überschusseinkünfte. (mehr …)
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Steuerrechtliche Berücksichtigung des Arbeitszimmers

Das BVerfG hat die seit 2007 verschärfte Abzugsbeschränkung beim häuslichen Arbeitszimmer als verfassungswidrig eingestuft, soweit für die betriebliche oder berufliche Tatigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die insbesondere für Lehrer relevante Neuregelung verstößt insoweit gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, als die Auf­wendungen auch in diesen Fällen von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind. Hiervon begünstigt sind sowohl die Gewinn als auch die Überschusseinkünfte. (mehr …)

Steuerhinterziehung: Wirksame Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit

Mit Beschluss vom 20.10.2010 hat der 1. Strafsenat (1 StR 577/09) erneut betont, dass die Strafbefreiung einer Selbstanzeige nur für den eintritt, der mit der Selbstanzeige auch zur Steuerehrlichkeit zurückkehrt. Aus diesem Grund kann z. b. ein Steuerhinterzieher keine Straffreiheit erlangen, wenn er von mehreren bisher den Finanzbehörden verheimlichten Auslandskonten nur diejenigen offenbart, deren Aufdeckung er befürchtet. Der Senat hält es für erforderlich, dass hinsichtlich aller Konten "reiner Tisch" gemacht werden muss.Weiter konkretisiert der Bundesgerichtshof das Ausschlussmerkmal der "Entdeckung der […]
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Steuerhinterziehung: Wirksame Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit

Mit Beschluss vom 20.10.2010 hat der 1. Strafsenat (1 StR 577/09) erneut betont, dass die Strafbefreiung einer Selbstanzeige nur für den eintritt, der mit der Selbstanzeige auch zur Steuerehrlichkeit zurückkehrt. Aus diesem Grund kann z. b. ein Steuerhinterzieher keine Straffreiheit erlangen, wenn er von mehreren bisher den Finanzbehörden verheimlichten Auslandskonten nur diejenigen offenbart, deren Aufdeckung er befürchtet. Der Senat hält es für erforderlich, dass hinsichtlich aller Konten "reiner Tisch" gemacht werden muss.Weiter konkretisiert der Bundesgerichtshof das Ausschlussmerkmal der "Entdeckung der […]

Wirksame Selbstanzeige nach neuester Rechtsprechung

Unter dem Stichwort Steuersünderkartei im Zusammenhang mit Schwarzgeld in der Schweiz oder Lichtenstein findet das Institut der strafbefreienden Selbstanzeige  aktuell große Beachtung. Eine Selbstanzeige gemäß § 371 AO (Abgabenordnung) ist die Möglichkeit für den Täter einer Steuerhinterziehung sich Straffreiheit zu verschaffen. Das Gesetz schafft dem Fiskus die Option, unentdeckt gebliebene Steuerquellen zu vereinnahmen und baut daher dem Steuersünder eine goldene Brücke zur Straffreiheit. In diesen Genuss kommt der Steuersünder jedoch nur (mehr …)
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Wirksame Selbstanzeige nach neuester Rechtsprechung

Unter dem Stichwort Steuersünderkartei im Zusammenhang mit Schwarzgeld in der Schweiz oder Lichtenstein findet das Institut der strafbefreienden Selbstanzeige  aktuell große Beachtung. Eine Selbstanzeige gemäß § 371 AO (Abgabenordnung) ist die Möglichkeit für den Täter einer Steuerhinterziehung sich Straffreiheit zu verschaffen. Das Gesetz schafft dem Fiskus die Option, unentdeckt gebliebene Steuerquellen zu vereinnahmen und baut daher dem Steuersünder eine goldene Brücke zur Straffreiheit. In diesen Genuss kommt der Steuersünder jedoch nur (mehr …)