Aktuelles

Kategorie: Strafrecht

Keine generelle Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen durch den Ehepartner

Mit einem am Mittwoch, den 16. Mai 2012 verkündeten Urteil hat der u.a. für Urheberrechtsfragen zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln über die Frage entschieden, wann ein Internetanschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen haftet, die von seinem den Anschluss mitbenutzenden Ehegatten begangen wurden (Az: 6 U 239/11). (mehr …)
Weiterlesen

Keine generelle Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen durch den Ehepartner

Mit einem am Mittwoch, den 16. Mai 2012 verkündeten Urteil hat der u.a. für Urheberrechtsfragen zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln über die Frage entschieden, wann ein Internetanschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen haftet, die von seinem den Anschluss mitbenutzenden Ehegatten begangen wurden (Az: 6 U 239/11). (mehr …)

Hoffen auf einen satten Richter

Einen bemerkenswerten Zusammenhang zwischen Hunger und ablehnenden richterlichen Beschlüssen haben jüngst Wissenschaftler nachgewiesen, worüber in der Fachzeitschrift Proceedings of the National Academy of Sciences berichtet wurde. (mehr …)
Weiterlesen

Hoffen auf einen satten Richter

Einen bemerkenswerten Zusammenhang zwischen Hunger und ablehnenden richterlichen Beschlüssen haben jüngst Wissenschaftler nachgewiesen, worüber in der Fachzeitschrift Proceedings of the National Academy of Sciences berichtet wurde. (mehr …)

Ist Streaming strafbar?

Anlässlich der Strafverfolgung im Komplex um das Szeneportal "Kino.to" ist erneut die Frage aufgekommen, inwieweit sich User strafbar machen, die Streaming - Angebote nutzen.Für große Verunsicherung hat die Einschätzung des Schöffengerichts Leipzig gesorgt, die anlässlich des Verfahrens gegen die Betreiber/Gehilfen des Portals "Kino.to" geäußert wurde. Im Urteil vom 21.12.2011 (200 Ls 390 Js 184/11) wird ausgeführt, dass auch die Nutzer eines Streamprogrammes sich im Sinne des Urhebergesetzes strafbar machen, da auch das Streamen technisch eine Vervielfältigung, wenn auch nur sehr […]
Weiterlesen

Ist Streaming strafbar?

Anlässlich der Strafverfolgung im Komplex um das Szeneportal "Kino.to" ist erneut die Frage aufgekommen, inwieweit sich User strafbar machen, die Streaming - Angebote nutzen.Für große Verunsicherung hat die Einschätzung des Schöffengerichts Leipzig gesorgt, die anlässlich des Verfahrens gegen die Betreiber/Gehilfen des Portals "Kino.to" geäußert wurde. Im Urteil vom 21.12.2011 (200 Ls 390 Js 184/11) wird ausgeführt, dass auch die Nutzer eines Streamprogrammes sich im Sinne des Urhebergesetzes strafbar machen, da auch das Streamen technisch eine Vervielfältigung, wenn auch nur sehr […]

Aktuelles zu Kino.to

Nach umfangreichen strafprozessualen Zwangsmaßnahmen gegen Gründer und Betreiber der mittlerweile nicht mehr betriebenen Plattform "Kino.to" geht die Generalstaatsanwaltschaft Dresden nun auf 2. Ebene gegen weitere Beschuldigte vor. (mehr …)
Weiterlesen

Aktuelles zu Kino.to

Nach umfangreichen strafprozessualen Zwangsmaßnahmen gegen Gründer und Betreiber der mittlerweile nicht mehr betriebenen Plattform "Kino.to" geht die Generalstaatsanwaltschaft Dresden nun auf 2. Ebene gegen weitere Beschuldigte vor. (mehr …)

BGH definiert Steuerhinterziehung in „großem Ausmaß“

Die Steuerhinterziehung, geregelt in § 370 AO (Abgabenordnung), sieht im Regelstrafrahmen Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder Geldstrafe vor. Gemäß § 370 Abs. 3 AO erhöht sich bei besonders schweren Fällen der Strafrahmen auf Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren. Wann ein besonders schwerer Fall vorliegt, ist im Gesetz beispielhaft aber nicht abschließend aufgezählt. Ein in der Praxis häufig vorkommender Fall, ist die Hinterziehung in "großem Ausmaß". (mehr …)
Weiterlesen

BGH definiert Steuerhinterziehung in „großem Ausmaß“

Die Steuerhinterziehung, geregelt in § 370 AO (Abgabenordnung), sieht im Regelstrafrahmen Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder Geldstrafe vor. Gemäß § 370 Abs. 3 AO erhöht sich bei besonders schweren Fällen der Strafrahmen auf Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren. Wann ein besonders schwerer Fall vorliegt, ist im Gesetz beispielhaft aber nicht abschließend aufgezählt. Ein in der Praxis häufig vorkommender Fall, ist die Hinterziehung in "großem Ausmaß". (mehr …)

Kein Zugriff auf Maut-Gebührendaten im Strafverfahren

Allgemeine Information aus der Praxis: Der Telekommunikationsbetreiber ist nicht verpflichtet der Kriminalpolizei Standortdaten mitzuteilen, die sich aus der LKW-Mautdatenerfassung (Stichwort Toll Collect) rekonstruieren lassen. (mehr …)
Weiterlesen

Kein Zugriff auf Maut-Gebührendaten im Strafverfahren

Allgemeine Information aus der Praxis: Der Telekommunikationsbetreiber ist nicht verpflichtet der Kriminalpolizei Standortdaten mitzuteilen, die sich aus der LKW-Mautdatenerfassung (Stichwort Toll Collect) rekonstruieren lassen. (mehr …)

Pressemitteilung im Dortmunder Schwurgerichtsverfahren

In der aktuellen Presseberichterstattung werden unter Verweis auf den „Eindruck von Prozessbeobachtern“ Mutmaßungen aufgestellt, die der Richtigstellung bedürfen. (mehr …)
Weiterlesen

Pressemitteilung im Dortmunder Schwurgerichtsverfahren

In der aktuellen Presseberichterstattung werden unter Verweis auf den „Eindruck von Prozessbeobachtern“ Mutmaßungen aufgestellt, die der Richtigstellung bedürfen. (mehr …)

Der Vermögensschaden beim Betrug gemäß § 263 StGB

Gemäß § 263 StGB ist für die Betrugsstrafbarkeit das Eintreten eines Vermögensschadens erforderlich. Im Fall eines Vertragsabschlusses kann im sog. Eingehungsbetrug ein Schaden nicht erst im Fall der Erfüllung der gegenseitigen Pflichten, sondern bereits schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn der erlangte Anspruch weniger wert ist als die übernommene Verpflichtung. Die Rechtsprechung spricht in so einem Fall von einer konkreten Vermögensgefährdung, die bereits Annahme eines Schadens begründe. Die Rechtsprechung hatte sich nun mit der […]
Weiterlesen

Der Vermögensschaden beim Betrug gemäß § 263 StGB

Gemäß § 263 StGB ist für die Betrugsstrafbarkeit das Eintreten eines Vermögensschadens erforderlich. Im Fall eines Vertragsabschlusses kann im sog. Eingehungsbetrug ein Schaden nicht erst im Fall der Erfüllung der gegenseitigen Pflichten, sondern bereits schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn der erlangte Anspruch weniger wert ist als die übernommene Verpflichtung. Die Rechtsprechung spricht in so einem Fall von einer konkreten Vermögensgefährdung, die bereits Annahme eines Schadens begründe. Die Rechtsprechung hatte sich nun mit der […]

Verwertungsverbot bei Selbstgesprächen

Die Gedanken sind frei. Gerichte dürfen den Tatnachweis nicht auf abgehörte Selbstgespräche stützen. Der Bundesgerichtshof hat dies im Fall "Mord ohne Leiche" nun entschieden. Der Bundesgerichtshof geht dabei sogar noch über die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung hinaus, die bislang die Verwertung von Tagebuchaufzeichnungen nur dann gestattete, wenn diese sich konkret mit einer erheblichen Straftat befassten. Konkret ging es um folgendes: (mehr …)
Weiterlesen

Verwertungsverbot bei Selbstgesprächen

Die Gedanken sind frei. Gerichte dürfen den Tatnachweis nicht auf abgehörte Selbstgespräche stützen. Der Bundesgerichtshof hat dies im Fall "Mord ohne Leiche" nun entschieden. Der Bundesgerichtshof geht dabei sogar noch über die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung hinaus, die bislang die Verwertung von Tagebuchaufzeichnungen nur dann gestattete, wenn diese sich konkret mit einer erheblichen Straftat befassten. Konkret ging es um folgendes: (mehr …)

Die richtige Selbstanzeige nach der neuen Rechtslage

Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung" (sog. Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) hat der Gesetzgeber das Institut der strafbefreienden Selbstanzeige neu geregelt. Das Gesetz enthält einige massive Verschärfungen, die der Bürger zu beachten hat, um Straffreiheit zu erlangen. Der Wortlaut des neuen Gesetzes lautet wie folgt: (mehr …)
Weiterlesen

Die richtige Selbstanzeige nach der neuen Rechtslage

Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung" (sog. Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) hat der Gesetzgeber das Institut der strafbefreienden Selbstanzeige neu geregelt. Das Gesetz enthält einige massive Verschärfungen, die der Bürger zu beachten hat, um Straffreiheit zu erlangen. Der Wortlaut des neuen Gesetzes lautet wie folgt: (mehr …)