Landgericht Köln erlässt einstweilige Verfügung gegen „Bild“-Zeitung

Nachdem das Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Anstiftung zur Vergewaltigung an Karneval 2021 von der 12. Großen Strafkammer des Landgerichts Köln gegen unseren Mandanten gemäß § 153a StPO eingestellt worden war, hat die Kammer für Pressesachen des Landgerichts Köln der „Bild“-Zeitung untersagt, einen Beitrag über unseren Mandanten wegen unzulässiger Verdachtsberichterstattung weiterhin zu veröffentlichen.

Beschuldigte einer Sexualstraftat sehen sich oft einer emotionsgeladenen medialen Berichterstattung ausgesetzt. Nicht selten werden dabei die Grenzen des presse- und medienrechtlich Zulässigen verletzt. Zur professionellen Verteidigung gehört daher nach unserer Berufsauffassung auch der Schutz unserer Mandanten vor einer diffamierenden und nachhaltig schädlichen Berichterstattung. In solchen Fällen kooperieren wir mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für Presse- und Medienrecht. Dieser hat die Berichterstattung diverser Medien über den Strafprozess umfassend gewürdigt und für unseren Mandanten sodann eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln gegen die „Bild-Zeitung“ erwirkt. Der Verlag hat dagegen Rechtsmittel eingelegt.