Keine schwerwiegende Beeinträchtigung trotz Versendens von über 400 SMS und 200 E-Mails. Seit dem 31.03.2007 ist der sog. Stalking-Paragraph in Kraft. Es handelt sich also um eine sehr junge Vorschrift, mit der Folge, dass die gerichtliche Rechtsprechung in der Praxis nun herausarbeiten und definieren muss, welche Handlungen das sog. Nachstellen erfüllen. Als tatbestandlicher Erfolg muss eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers eingetreten sein. Rechtsanwalt Christoph Klein hat am 22.03.2010 in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Köln einen Freispruch erzielt, in […]