Gemäß § 263 StGB ist für die Betrugsstrafbarkeit das Eintreten eines Vermögensschadens erforderlich. Im Fall eines Vertragsabschlusses kann im sog. Eingehungsbetrug ein Schaden nicht erst im Fall der Erfüllung der gegenseitigen Pflichten, sondern bereits schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn der erlangte Anspruch weniger wert ist als die übernommene Verpflichtung. Die Rechtsprechung spricht in so einem Fall von einer konkreten Vermögensgefährdung, die bereits Annahme eines Schadens begründe. Die Rechtsprechung hatte sich nun mit der […]