Strafverfahren gegen Ärzte haben für die betroffenen Mediziner meistens weitere empfindliche Nebenfolgen. Insbesondere droht im Fall einer Verurteilung häufig der Entzug der Approbation. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 23. Mai 2013 untermauert in diesem Zusammenhang erneut, wie bedeutsam der Ausgang des Strafverfahrens für das sich anschließende Prüfverfahren zur Entziehung der Approbation ist. Der angeklagte Arzt war (...) (mehr …)