Entgegen dem Wortlaut des Gesetzes wird man jedoch kaum von einer Stärkung sprechen können. Zum Einen entsprechen die Regelungen weithin schon den üblichen Gepflogenheiten, zum Anderen eröffnet das Gesetz bei ausländischen Beschuldigten die Möglichkeit, Pflichten, die bislang die Justiz betrafen, auf den Verteidiger abzuwälzen. (mehr …)