Am 4. Hauptverhandlungstag hat das Landgericht Köln das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Der Vorsitzende Richter begründete die Verfahrenseinstellung damit, dass der Vorwurf gegen unseren Mandanten wegen Anstiftung zur Vergewaltigung nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme nicht haltbar und unser Mandant insofern freizuprechen sei.   (mehr …)