Mit Urteil vom 10.02.2015 hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) sich mit den Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens beschäftigt (1 StR 488/14). Im Raum stand die Frage, ob ein Beschuldigter oder Angeklagter im Rahmen seiner Verteidigung wider besseren Wissens behaupten darf, dass die Tat ein konkret benannter Dritter begangen hat? Im konkreten Fall hatte ein wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz Angeklagter behauptet, der aufgefundene Sprengstoff gehöre nicht ihm, sondern seinem Sohn. (mehr …)