Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Entscheidungen näher konkretisiert, wie Art und Intensität des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses gemäß § 174 c StGB ausgestaltet sein müssen, um von einem strafbaren Missbrauch ausgehen zu können. In beiden Fällen waren die Mediziner nach Ansicht des BGH freizusprechen. (mehr …)