Der Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen gilt für alle Instanzen eines Strafverfahrens. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Beschleunigungsgebot Rechnung zu tragen. Wegen Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes durch den BGH ordnete das OLG Frankfurt im vorliegenden Fall die Haftentlassung an. (mehr …)