Durch  Urteil des 3. Strafsenats hat sich der Bundesgerichtshof mit der möglichen Strafbarkeit von Substitutionsärzten nach § 29 Abs. 1 Nr. 6 BtMG beschäftigt. Diese können sich strafbar machen, wenn Sie Betäubungsmittel ohne Indikationsstellung und ohne Prüfung von Behandlungsalternativen verschreiben (BGH, Urt. v 02.02.2012 - 3 StR 321/11) (mehr …)