Keine generelle Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen durch den Ehepartner
Mit einem am Mittwoch, den 16. Mai 2012 verkündeten Urteil hat der u.a. für Urheberrechtsfragen zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln über die Frage entschieden, wann ein Internetanschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen haftet, die von seinem den Anschluss mitbenutzenden Ehegatten begangen wurden (Az: 6 U 239/11). (mehr …)
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Keine Haftung des Anschlussinhabers bei illegalem Download durch Familienmitglieder
Überlässt ein Familienmitglied den Internet-Anschluss, der auf seinen Namen läuft, anderen Familienmitgliedern zur Nutzung, so ist er nicht zwangsläufig für die durch diese Personen begangenen Rechtsverletzung haftbar. (mehr …)
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