Der Vorwurf des Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen kommt in diversen Erscheinungsformen vor. Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte werden oft mit dem Vorwurf konfrontiert, Leistungen falsch abgerechnet oder Leistungen, die nicht erbracht wurden, sogenannte Luftleistungen, abgerechnet zu haben. In diesen Fällen ist sehr schnelles Verteidigungshandeln erforderlich, um den Reputationsverlust  der betroffenen Ärzte/Zahnärzte so gering wie möglich zu halten. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen des Vorwurfes des Abrechnungsbetruges wurde nach unserer vorzeitigen Intervention eingestellt. (mehr …)