Der rücksichtslose Einsatz im Sport, hier Fußball, begründet Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche. Es liegt insoweit eine fahrlässige Körperverletzung vor. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 22.10.2012 ausgeurteilt. Demnach muss der Spieler, der ohne Rücksicht auf die Gefahr seines Einsteigens für die durch ihn verursachten Verletzungen haften. Im konkreten Fall bedeutet das zunächst die Verpflichtung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 50.000,00 Euro. (mehr …)