Freizeitverhalten in Zeiten von Corona: Was ist strafbar?
Verstöße gegen die einschränkenden Anordnungen in Zeiten der Corona-Krise werden nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) überwacht und verfolgt. NRW-Innenminister Reul hat eine konsequente Ahndung von Verstößen angeordnet. Für die Staatsanwaltschaften stellt dies de facto eine Dienstanweisung zur Rechtsverfolgung dar. Ob es staatsanwaltschaftsinterne Anweisungen zur konkreten Ahndung gibt, ist derzeit noch nicht bekannt, ist aber anzunehmen. Corona-Parties, öffentliches Grillen, Picknicken usw. wird somit künftig mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 200,00 Euro verfolgt. Beim öffentlichen Zusammentreffen von mehr als zwei, aber […]
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Medizinrecht: Wiedererteilung der Approbation nach rechtskräftigem Strafurteil
Einer Ärztin, die wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden war und infolgedessen ihre Approbation verloren hatte, wurde sieben Jahre nach der strafrechtlichen Verurteilung und drei Jahre nach dem rechtskräftigen Widerruf der Approbation die Approbation wegen Wiedererlangung der Würdigkeit neu erteilt. (mehr …)
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