Die Ermittlungsbehörden dürfen keine Geschäftsunterlagen, hier Auszug aus einer Patientenakte, beschlagnahmen, die der Bürger zum Zwecke der Verteidigung seinem Rechtsanwalt übergeben hat. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (BVerfG, Beschl. v. 06.11.2014 - 2 BvR 2928/10). (mehr …)