Amtsgericht Euskirchen: Freispruch vom Vorwurf des Bankrotts
Das Amtsgericht Euskirchen hat unseren Mandanten in einem Wirtschaftsstrafverfahren vom Vorwurf des Bankrotts gemäß § 283 Abs. 1 StGB freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten vor, als Geschäftsführer einer Unternehmensgesellschaft (UG) & Co. KG Vermögen im Wert von ca. 28.000,00 Euro beiseite geschafft zu haben, um dieses Vermögen dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Die Staatsanwaltschaft forderte am Ende der Beweisaufnahme eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen. Das Amtsgericht Euskirchen folgte jedoch unserer Argumentation, wonach keine strafbare Handlung vorlag. Die Bemühungen […]
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Landgericht Trier: Verfahren wegen Kinderpornografie eingestellt
Das Landgericht Trier hat auf unsere Anregung in der Hauptverhandlung das Verfahren wegen Kinderpornografie mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. (mehr …)
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Landgericht Köln: Freispruch unseres Mandanten vom Vorwurf der Vergewaltigung
Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung. Nach 2 Jahren Verfahrensdauer hat das Landgericht Köln unseren Mandanten am 02.09.2021 vom Vorwurf der Vergewaltigung frei gesprochen. (mehr …)
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Ermittlungsverfahren aufgrund gehackter Kryptohandys teilweise rechtsstaatswidrig
Polizeiliche Auswertungen sog. „Kryptohandys“ (EncroChat, Sky ECC, Anom usw.), die lange Zeit als abhörsicher galten, nehmen zu. Wir verteidigen alle Beschuldigte in Ermittlungsverfahren aufgrund gehackter Kryptohandys und widersprechen den Verwertungen. Lesen Sie hier, was Sie im Zusammenhang mit der Verteidigung in EncroChat-Verfahren wissen müssen. (mehr …)
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„Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses“ – Interview von Rechtsanwalt Christoph Klein
Rechtsanwalt Christoph Klein hat als Strafverteidiger von Ärzten und anderen Angehörigen der Heilberufe in der medizinischen Fachzeitschrift Medical Tribune zum Thema Strafrecht im Arztberuf Fragen zur Verteidigung gegen den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungs-, Beratungs- oder Betreuungsverhältnis gemäß § 174c StGB beantwortet. (mehr …)
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Steuerstrafrecht: Vermögensabschöpfung gem. § 73 StGB bei Steuerhinterziehung
Im Falle des Vorwurfs der Steuerhinterziehung ist die genaue Analyse der Verantwortlichkeiten und der Vermögenszuwächse erforderlich, um die Betroffenen vor nicht gerechtfertigter Vermögensabschöpfung zu bewahren. Denn im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht haben die Maßnahmen der Vermögensabschöpfung für die Betroffenen häufig existenziellere Auswirkungen als das verhängte Strafmaß. (mehr …)
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Mimosa Hostilis: die nicht geringe Menge des Stoffes Dimethyltryptamin (DMT)
Die psychotrope Wirkung des Stoffes Dimethyltryptamin (DMT) ist mittlerweile hinlänglich bekannt, meist im Zusammenhang mit dem Begriff Mimosa Hostilis (Jurema). Weitestgehend unbekannt ist die mit Besitz und Erwerb verbundene Strafbarkeit. Zum Grenzwert der sog. nicht geringen Menge Dimethyltryptamin (DMT) gibt es bislang keine höchstrichterliche Entscheidung. Bislang ist nur eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal veröffentlicht. Demnach liegt der Grenzwert der nicht geringen Menge Dimethyltryptamin (DMT) bei 3,6 Gramm Dimethyltryptamin (Base). Es ist jedoch zweifelhaft, ob diese Entscheidung richtig ist. (mehr …)
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Mönchengladbach: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung
Nach 2 Jahren Verfahrensdauer und einer Vielzahl an Beweisanträgen hat das Schöffengericht Mönchengladbach unseren Mandanten vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. (mehr …)
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Strafverteidiger: Fehlerquellen im Sexualstrafverfahren
Die anonyme Spurensicherung (ASS) in Sexualstrafverfahren soll Geschädigten die Möglichkeit bieten, Spuren und Beweise für ein mögliches Strafverfahren zu sichern. Derzeit gibt es jedoch noch keine einheitlichen Standards, um die Spuren so zu sichern, dass sie in einem Strafverfahren verfahrenskonform verwertet werden können. (mehr …)
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Auch nach Einführung des § 184 i StGB sind nur erhebliche sexuelle Handlungen strafbar
Nach der Reform des Sexualstrafrechts gilt weiterhin, dass nur erhebliche sexuelle Handlungen strafbar sind. Die Erheblichkeitsschwelle des § 184 h Nr. 1 StGB hat nach wie vor Gültigkeit. Der neu geschaffene § 184i StGB steht dem nicht entgegen. (mehr …)
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