Die Staatsanwaltschaft Köln hat das Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gegen den von uns verteidigten Arzt nach 2 Jahren Ermittlungsdauer mangels hinreichenden Tatverdachtes eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Köln warf unserem Mandanten, einem renommierten Kölner Arzt für Schönheitschirurgie, vor, eine Patientien operiert zu haben, obwohl diese aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht fähig gewesen sein soll, in die Operation wirksam einzuwilligen. Da nach der Rechtssprechung auch körperliche Heileingriffe den objektiven Tatbestand der Körperverletzung erfüllen, kommt es für die Straflosigkeit der Operateuere darauf an, dass die […]