Die Initiative des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, die Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe zu stellen, wird vom DRB begrüßt. Einzelne Punkte werden jedoch kritisch gesehen. Unter anderem bemängelt der DRB, dass Justiz und Verteidiger hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Berufsausübungspflichten im Ungewissen gelassenen werden. (mehr …)