Der angeklagte Arzt hatte über mehrere Jahre Substitutionspatienten behandelt. Die Ermittlungen hatten offenbart, dass er dabei umfassend gegen die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) verstoßen hatte und den Patienten die Substitutionsmittel im Rahmen der Take-Home-Abgabe ohne Kontrolle zur Verfügung stellte. Ein Substitutionspatient verstarb an einer Überdosis. (mehr …)