Aktuelles

Schlagwort: Missbrauch

AG Köln: Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Belästigung

Das Amtsgericht Köln hat unseren Mandanten vom Vorwurf der sexuellen Belästigung gemäß § 184i StGB freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklage unserem Mandanten vorgeworfen, seine Nachbarin in ihrer Wohnung im Laufe eines gemeinsamen Treffens sexuell belästigt und verletzt zu haben. (mehr …)
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AG Köln: Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Belästigung

Das Amtsgericht Köln hat unseren Mandanten vom Vorwurf der sexuellen Belästigung gemäß § 184i StGB freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklage unserem Mandanten vorgeworfen, seine Nachbarin in ihrer Wohnung im Laufe eines gemeinsamen Treffens sexuell belästigt und verletzt zu haben. (mehr …)

Mönchengladbach: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

Nach 2 Jahren Verfahrensdauer und einer Vielzahl an Beweisanträgen hat das Schöffengericht Mönchengladbach unseren Mandanten vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. (mehr …)
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Mönchengladbach: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

Nach 2 Jahren Verfahrensdauer und einer Vielzahl an Beweisanträgen hat das Schöffengericht Mönchengladbach unseren Mandanten vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. (mehr …)

Strafverteidiger: Fehlerquellen im Sexualstrafverfahren

Die anonyme Spurensicherung (ASS) in Sexualstrafverfahren soll Geschädigten die Möglichkeit bieten, Spuren und Beweise für ein mögliches Strafverfahren zu sichern. Derzeit gibt es jedoch noch keine einheitlichen Standards, um die Spuren so zu sichern, dass sie in einem Strafverfahren verfahrenskonform verwertet werden können. (mehr …)
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Strafverteidiger: Fehlerquellen im Sexualstrafverfahren

Die anonyme Spurensicherung (ASS) in Sexualstrafverfahren soll Geschädigten die Möglichkeit bieten, Spuren und Beweise für ein mögliches Strafverfahren zu sichern. Derzeit gibt es jedoch noch keine einheitlichen Standards, um die Spuren so zu sichern, dass sie in einem Strafverfahren verfahrenskonform verwertet werden können. (mehr …)

Zum neuen Sexualstrafrecht: Die Strafe richtet sich nach dem milderen Recht.

Nach der Reform des Sexualstrafrechts kommt es in der praktischen Rechtsanwendung zu Überschneidungen zwischen der alten und der neuen Rechtslage. Bei der Strafzumessung sind die Gerichte verpflichtet, das jeweils mildere Gesetz anzuwenden. Dabei unterlaufen den Gerichten nach wie vor gravierende Fehler. Von Strafverteidiger Christoph Klein, Fachanwalt für Strafrecht, Köln (mehr …)
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Zum neuen Sexualstrafrecht: Die Strafe richtet sich nach dem milderen Recht.

Nach der Reform des Sexualstrafrechts kommt es in der praktischen Rechtsanwendung zu Überschneidungen zwischen der alten und der neuen Rechtslage. Bei der Strafzumessung sind die Gerichte verpflichtet, das jeweils mildere Gesetz anzuwenden. Dabei unterlaufen den Gerichten nach wie vor gravierende Fehler. Von Strafverteidiger Christoph Klein, Fachanwalt für Strafrecht, Köln (mehr …)

Das neue Sexualstrafrecht: Nein heißt nein! Und jetzt?

Am 06.07.2016 hat der Bundestag das neue Sexualstrafrecht beschlossen. Die Befürworter freuen sich, "Nein heißt nein"! Lesen Sie hier, was sich ändert, wie der Gesetzeswortlaut lautet und warum Praktiker bezweifeln, dass es tatsächlich zu mehr Verurteilungen kommen wird. (mehr …)
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Das neue Sexualstrafrecht: Nein heißt nein! Und jetzt?

Am 06.07.2016 hat der Bundestag das neue Sexualstrafrecht beschlossen. Die Befürworter freuen sich, "Nein heißt nein"! Lesen Sie hier, was sich ändert, wie der Gesetzeswortlaut lautet und warum Praktiker bezweifeln, dass es tatsächlich zu mehr Verurteilungen kommen wird. (mehr …)