Vor dem Landgericht Köln endete am 03.11.2014 die Hauptverhandlung gegen einen Kölner Bürger, dem die dauerhafte Einweisung in eine psychatrische Anstalt gemäß § 63 StGB drohte. Das Urteil der Großen Strafkammer war ein Erfolg für die Verteidigung. Das Gericht verurteilte den "unbelehrbaren Stalker" (Express) zu einer Bewährungsstrafe. (mehr …)