Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 14.7.2016 (2 BvR 2474/14) die Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung gem. Art 13 I GG gestärkt. Wohnungsdurchsuchungen, die aufgrund einer substanzlosen anonymen Anzeige erfolgen, sind rechtswidrig. Zum Sachverhalt: (mehr …)