In Erbschaften können sich immer wieder Überraschungen auffinden. Insbesondere kann ein Nachlass Schwarzgeld enthalten. Eine vom Erblasser begangene Steuerhinterziehung kann dem Erben strafrechtlich nicht vorgeworfen werden. Erben, die jedoch das Schwarzgeld dem Finanzamt nicht anzeigen, können den Straftatbestand der Steuerhinterziehung verwirklichen. Bei Schwarzgeld im Nachlass ergeben sich nach dem Erbfall drei Fallgruppen, die hier zu unterscheiden sind: (mehr …)