Die anonyme Spurensicherung (ASS) in Sexualstrafverfahren soll Geschädigten die Möglichkeit bieten, Spuren und Beweise für ein mögliches Strafverfahren zu sichern. Derzeit gibt es jedoch noch keine einheitlichen Standards, um die Spuren so zu sichern, dass sie in einem Strafverfahren verfahrenskonform verwertet werden können. (mehr …)