Der Betreiber des Portals "www.shiny-flakes.to" wurde im Jahr 2015 zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Er hatte innerhalb von ca. 1,5 Jahren mehrere Millionen Euro Umsatz mit dem Versand von Betäubungsmitteln erwirtschaftet. Die Auswertungen seiner Geschäftsunterlagen führten dazu, dass die Ermittlungsbehörden bundesweit über 4.500 Ermittlungsverfahren gegen die Käufer auf diesem Portal einleiteten. Strafverteidiger Christoph Klein verteidigt in einer Vielzahl dieser Ermittlungsverfahren. (mehr …)