Freispruch vom Vorwurf des Wohnungseinbruchsdiebstahls und der Freiheitsberaubung
Nach 2 Hauptverhandlungstagen und einer umfangreichen Beweisaufnahme hat das Schöffengericht Bergisch-Gladbach unseren Mandanten von allen Anklagevorwürfen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Köln warf unserem Mandanten vor, einen Wohnungseinbruchsdiebstahl, eine versuchte Nötigung und eine Freiheitsberaubung begangen zu haben. Die Angaben der Belastungszeugin erwiesen sich nach intensiver Befragung durch die Verteidigung als nicht glaubhaft. (mehr …)
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Landgericht Köln: Verfahrenseinstellung wegen Anstiftung zur Vergewaltigung an Karneval
Am 4. Hauptverhandlungstag hat das Landgericht Köln das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Der Vorsitzende Richter begründete die Verfahrenseinstellung damit, dass der Vorwurf gegen unseren Mandanten wegen Anstiftung zur Vergewaltigung nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme nicht haltbar und unser Mandant insofern freizuprechen sei. (mehr …)
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Ermittlungsverfahren aufgrund gehackter Kryptohandys teilweise rechtsstaatswidrig
Polizeiliche Auswertungen sog. „Kryptohandys“ (EncroChat, Sky ECC, Anom usw.), die lange Zeit als abhörsicher galten, nehmen zu. Wir verteidigen alle Beschuldigte in Ermittlungsverfahren aufgrund gehackter Kryptohandys und widersprechen den Verwertungen. Lesen Sie hier, was Sie im Zusammenhang mit der Verteidigung in EncroChat-Verfahren wissen müssen. (mehr …)
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„Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses“ – Interview von Rechtsanwalt Christoph Klein
Rechtsanwalt Christoph Klein hat als Strafverteidiger von Ärzten und anderen Angehörigen der Heilberufe in der medizinischen Fachzeitschrift Medical Tribune zum Thema Strafrecht im Arztberuf Fragen zur Verteidigung gegen den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungs-, Beratungs- oder Betreuungsverhältnis gemäß § 174c StGB beantwortet. (mehr …)
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Steuerstrafrecht: Vermögensabschöpfung gem. § 73 StGB bei Steuerhinterziehung
Im Falle des Vorwurfs der Steuerhinterziehung ist die genaue Analyse der Verantwortlichkeiten und der Vermögenszuwächse erforderlich, um die Betroffenen vor nicht gerechtfertigter Vermögensabschöpfung zu bewahren. Denn im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht haben die Maßnahmen der Vermögensabschöpfung für die Betroffenen häufig existenziellere Auswirkungen als das verhängte Strafmaß. (mehr …)
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Mimosa Hostilis: die nicht geringe Menge des Stoffes Dimethyltryptamin (DMT)
Die psychotrope Wirkung des Stoffes Dimethyltryptamin (DMT) ist mittlerweile hinlänglich bekannt, meist im Zusammenhang mit dem Begriff Mimosa Hostilis (Jurema). Weitestgehend unbekannt ist die mit Besitz und Erwerb verbundene Strafbarkeit. Zum Grenzwert der sog. nicht geringen Menge Dimethyltryptamin (DMT) gibt es bislang keine höchstrichterliche Entscheidung. Bislang ist nur eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal veröffentlicht. Demnach liegt der Grenzwert der nicht geringen Menge Dimethyltryptamin (DMT) bei 3,6 Gramm Dimethyltryptamin (Base). Es ist jedoch zweifelhaft, ob diese Entscheidung richtig ist. (mehr …)
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Mönchengladbach: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung
Nach 2 Jahren Verfahrensdauer und einer Vielzahl an Beweisanträgen hat das Schöffengericht Mönchengladbach unseren Mandanten vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. (mehr …)
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Schöffengericht Düsseldorf: Freispruch vom Vorwurf der Hinterziehung von Sozialabgaben
Es war ein Verfahren von außergewöhnlicher Dauer und außergewöhnlichem Umfang. Nach über zwei Jahren Verhandlungsdauer sprach das Schöffengericht Düsseldorf unsere Mandanten frei. Schwarzarbeit und Hinterziehung von Sozialabgaben konnten nicht nachgewiesen werden. (mehr …)
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Milde Strafen im Fentanyl-Prozess
Das Verfahren vor dem Landgericht Dortmund begann mit einem erheblichen Medieninteresse; Gegenstand der Anklage waren "Darknet-Straftaten" wie u. a. der Handel mit Fentanyl und Carfentanil. Im Blickpunkt des öffentlichen Interesses stand die "gefährlichste Droge der Welt". Das Verfahren endete mit milden Strafen. (mehr …)
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Zum neuen Sexualstrafrecht: Die Strafe richtet sich nach dem milderen Recht.
Nach der Reform des Sexualstrafrechts kommt es in der praktischen Rechtsanwendung zu Überschneidungen zwischen der alten und der neuen Rechtslage. Bei der Strafzumessung sind die Gerichte verpflichtet, das jeweils mildere Gesetz anzuwenden. Dabei unterlaufen den Gerichten nach wie vor gravierende Fehler. Von Strafverteidiger Christoph Klein, Fachanwalt für Strafrecht, Köln (mehr …)
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