Eine rechtswidrige Wohnungsdurchsuchung führt nicht zwangsläufig zu einem Beweisverwertungsverbot bezüglich der durch die Durchsuchung erlangten Erkenntnisse. In unserem Fall wählten die Richter des Amtsgerichts Köln jedoch deutliche Worte für das trickreiche Vorgehen der Polizei. (AG Köln, 503 Gs 1628/17, Beschl. v. 21.08.17) (mehr …)