Der Angeklagte war als Strohmann-Geschäftsführer einer GmbH Teil eines Umsatzsteuerkarussells und für einen Steuerschaden in Höhe von ca. 11 Mio. Euro verantwortlich. Dennoch erreichte Rechtsanwalt Christoph Klein als Anwalt für Steuerstrafrecht und Verteidiger des Angeklagten nach 3-tägiger Hauptverhandlung am 19.12.2014 vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts ein außergewöhnlich mildes Urteil. (mehr …)