Aktuelles

Schlagwort: Vergewaltigung

LG Köln: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung und Körperverletzung

Auf unsere Berufung hat das Landgericht Köln ein Urteil des Amtsgerichts Leverkusen aufgehoben und unseren Mandanten freigesprochen. Der ursprüngliche Vorwurf der Staatsanwaltschaft Köln lautete auf Vergewaltigung. Das Verfahren dauerte schließlich fast 4 Jahre. Unsere Hartnäckigkeit zahlte sich letzten Endes aus. (mehr …)
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LG Köln: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung und Körperverletzung

Auf unsere Berufung hat das Landgericht Köln ein Urteil des Amtsgerichts Leverkusen aufgehoben und unseren Mandanten freigesprochen. Der ursprüngliche Vorwurf der Staatsanwaltschaft Köln lautete auf Vergewaltigung. Das Verfahren dauerte schließlich fast 4 Jahre. Unsere Hartnäckigkeit zahlte sich letzten Endes aus. (mehr …)

Landgericht Köln: Verfahrenseinstellung wegen Anstiftung zur Vergewaltigung an Karneval

Am 4. Hauptverhandlungstag hat das Landgericht Köln das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Der Vorsitzende Richter begründete die Verfahrenseinstellung damit, dass der Vorwurf gegen unseren Mandanten wegen Anstiftung zur Vergewaltigung nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme nicht haltbar und unser Mandant insofern freizuprechen sei.   (mehr …)
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Landgericht Köln: Verfahrenseinstellung wegen Anstiftung zur Vergewaltigung an Karneval

Am 4. Hauptverhandlungstag hat das Landgericht Köln das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Der Vorsitzende Richter begründete die Verfahrenseinstellung damit, dass der Vorwurf gegen unseren Mandanten wegen Anstiftung zur Vergewaltigung nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme nicht haltbar und unser Mandant insofern freizuprechen sei.   (mehr …)

Landgericht Köln: Freispruch unseres Mandanten vom Vorwurf der Vergewaltigung

Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung. Nach 2 Jahren Verfahrensdauer hat das Landgericht Köln unseren Mandanten am 02.09.2021 vom Vorwurf der Vergewaltigung frei gesprochen. (mehr …)
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Landgericht Köln: Freispruch unseres Mandanten vom Vorwurf der Vergewaltigung

Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung. Nach 2 Jahren Verfahrensdauer hat das Landgericht Köln unseren Mandanten am 02.09.2021 vom Vorwurf der Vergewaltigung frei gesprochen. (mehr …)

Mönchengladbach: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

Nach 2 Jahren Verfahrensdauer und einer Vielzahl an Beweisanträgen hat das Schöffengericht Mönchengladbach unseren Mandanten vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. (mehr …)
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Mönchengladbach: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

Nach 2 Jahren Verfahrensdauer und einer Vielzahl an Beweisanträgen hat das Schöffengericht Mönchengladbach unseren Mandanten vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. (mehr …)

Strafverteidiger: Fehlerquellen im Sexualstrafverfahren

Die anonyme Spurensicherung (ASS) in Sexualstrafverfahren soll Geschädigten die Möglichkeit bieten, Spuren und Beweise für ein mögliches Strafverfahren zu sichern. Derzeit gibt es jedoch noch keine einheitlichen Standards, um die Spuren so zu sichern, dass sie in einem Strafverfahren verfahrenskonform verwertet werden können. (mehr …)
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Strafverteidiger: Fehlerquellen im Sexualstrafverfahren

Die anonyme Spurensicherung (ASS) in Sexualstrafverfahren soll Geschädigten die Möglichkeit bieten, Spuren und Beweise für ein mögliches Strafverfahren zu sichern. Derzeit gibt es jedoch noch keine einheitlichen Standards, um die Spuren so zu sichern, dass sie in einem Strafverfahren verfahrenskonform verwertet werden können. (mehr …)

Auch nach Einführung des § 184 i StGB sind nur erhebliche sexuelle Handlungen strafbar

Nach der Reform des Sexualstrafrechts gilt weiterhin, dass nur erhebliche sexuelle Handlungen strafbar sind. Die Erheblichkeitsschwelle des § 184 h Nr. 1 StGB hat nach wie vor Gültigkeit. Der neu geschaffene § 184i StGB steht dem nicht entgegen. (mehr …)
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Auch nach Einführung des § 184 i StGB sind nur erhebliche sexuelle Handlungen strafbar

Nach der Reform des Sexualstrafrechts gilt weiterhin, dass nur erhebliche sexuelle Handlungen strafbar sind. Die Erheblichkeitsschwelle des § 184 h Nr. 1 StGB hat nach wie vor Gültigkeit. Der neu geschaffene § 184i StGB steht dem nicht entgegen. (mehr …)

Zum neuen Sexualstrafrecht: Die Strafe richtet sich nach dem milderen Recht.

Nach der Reform des Sexualstrafrechts kommt es in der praktischen Rechtsanwendung zu Überschneidungen zwischen der alten und der neuen Rechtslage. Bei der Strafzumessung sind die Gerichte verpflichtet, das jeweils mildere Gesetz anzuwenden. Dabei unterlaufen den Gerichten nach wie vor gravierende Fehler. Von Strafverteidiger Christoph Klein, Fachanwalt für Strafrecht, Köln (mehr …)
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Zum neuen Sexualstrafrecht: Die Strafe richtet sich nach dem milderen Recht.

Nach der Reform des Sexualstrafrechts kommt es in der praktischen Rechtsanwendung zu Überschneidungen zwischen der alten und der neuen Rechtslage. Bei der Strafzumessung sind die Gerichte verpflichtet, das jeweils mildere Gesetz anzuwenden. Dabei unterlaufen den Gerichten nach wie vor gravierende Fehler. Von Strafverteidiger Christoph Klein, Fachanwalt für Strafrecht, Köln (mehr …)

Das neue Sexualstrafrecht: Nein heißt nein! Und jetzt?

Am 06.07.2016 hat der Bundestag das neue Sexualstrafrecht beschlossen. Die Befürworter freuen sich, "Nein heißt nein"! Lesen Sie hier, was sich ändert, wie der Gesetzeswortlaut lautet und warum Praktiker bezweifeln, dass es tatsächlich zu mehr Verurteilungen kommen wird. (mehr …)
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Das neue Sexualstrafrecht: Nein heißt nein! Und jetzt?

Am 06.07.2016 hat der Bundestag das neue Sexualstrafrecht beschlossen. Die Befürworter freuen sich, "Nein heißt nein"! Lesen Sie hier, was sich ändert, wie der Gesetzeswortlaut lautet und warum Praktiker bezweifeln, dass es tatsächlich zu mehr Verurteilungen kommen wird. (mehr …)