Dem Angeklagten wurde eine sexuelle Nötigung in Tateinheit mit Raub vorgeworfen. Die Anzeigeerstatterin hatte den Täter auf einer Wahllichtbildvorlage wiedererkannt. Nach der Beweisaufnahme sprach das Schöffengericht Schleiden den Angeklagten frei (14 Ls 411/15). (mehr …)