Bei der Aufklärung einer Straftat unterlaufen den Ermittlungsbehörden häufig Fehler. Auch in der Hauptverhandlung vor Gericht können Beweisergebnisse unter Verletzung der Verfahrensvorschriften festgestellt werden. Es handelt sich dabei um sog. Fehler in der Beweiserhebung. Aus Fehlern in der Beweiserhebung resultieren nicht zwangsläufig Beweisverwertungsverbote. Nach der Rechtsprechung sind solche in den meisten Fällen anhand einer Einzelfallbetrachtung festzustellen. (mehr …)