Einer Ärztin, die wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden war und infolgedessen ihre Approbation verloren hatte, wurde sieben Jahre nach der strafrechtlichen Verurteilung und drei Jahre nach dem rechtskräftigen Widerruf der Approbation die Approbation wegen Wiedererlangung der Würdigkeit neu erteilt. (mehr …)