Das Amtsgericht Euskirchen hat unseren Mandanten in einem Wirtschaftsstrafverfahren vom Vorwurf des Bankrotts gemäß § 283 Abs. 1 StGB freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten vor, als Geschäftsführer einer Unternehmensgesellschaft (UG) & Co. KG Vermögen im Wert von ca. 28.000,00 Euro beiseite geschafft zu haben, um dieses Vermögen dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Die Staatsanwaltschaft forderte am Ende der Beweisaufnahme eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen. Das Amtsgericht Euskirchen folgte jedoch unserer Argumentation, wonach keine strafbare Handlung vorlag. Die Bemühungen […]