Rechtswidriges Staatshandeln vs. kritische Verteidigung

Ein interessanter Beitrag auf SPIEGEL.TV bestätigt erneut die Notwendigkeit, als Strafverteidiger konfliktbereit für die Rechte des Mandanten zu kämpfen.

Besonders konfliktträchtig sind Prozesse, in denen Justizangehörigen oder Polizeibeamten ein Fehlverhalten nachgewiesen werden soll. Dabei geht es nicht nur um prügelnde Polizisten, sondern auch um verbotene Vernehmungsmethoden, rechtswidrige Durchsuchungen oder andere Formen von rechtswidriger Einschüchterung mittels staatlicher Gewalt.

Die Bereitschaft der Justiz, bewusst rechtswidriges Verhalten aus dem eigenen Kreis als Möglichkeit in Betracht zu ziehen, ist gleich Null.
Wer als Strafverteidiger nicht dort weiterdenkt, wo Gerichte und Staatsanwaltschaft das Denken einstellen, wer nicht bereit ist, begründete Thesen aufzustellen, die Gerichte und Staatsanwaltschaft als unzulässig oder gar strafbar abqualifizieren, der kapituliert vor der Naivität oder Ignoranz der Justiz.
Was auf der Einen Seite im Namen des Rechtsstaates verbrochen wird und mit welchen Mitteln die Justiz die Aufklärung dieser Dinge verhindert, erleben professionelle Strafverteidiger regelmäßig.
Der sehenswerte Beitrag auf Spiegel.TV ist ein weiterer Schritt, das Bewusstsein dafür zu schärfen.