Aktuelles zu Kino.to

Nach umfangreichen strafprozessualen Zwangsmaßnahmen gegen Gründer und Betreiber der mittlerweile nicht mehr betriebenen Plattform „Kino.to“ geht die Generalstaatsanwaltschaft Dresden nun auf 2. Ebene gegen weitere Beschuldigte vor.

In den Focus sind nun die Vermittler für Werbung auf kino.to geraten (s. Pressebericht). Rechtsanwalt Christoph Klein ist in diesem Komplex mandatiert.

Das Verfahren ist fernab der medialen Aufmerksamkeit in erster Linie aufgrund juristischer Überlegungen sehr interessant. Die Generalstaatsanwaltschaft sieht in dem Vermitteln und Aufschalten von Werbung auf der Website kino.to die Beihilfe zur strafbaren Urheberrechtsverletzung und somit eine eigene strafbare Handlung. Es gibt sowohl Argumente für als auch gegen diese Rechtsansicht; diese werden im weiteren Verlauf des Verfahrens Relevanz entfalten. Möglicherweise wird dieses Verfahren auch eine obergerichtliche Präzedenz-Entscheidung produzieren.