Christoph Klein

Christoph Klein
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Christoph Klein hat sich frühzeitig auf den Bereich Strafrecht und Strafverteidigung spezialisiert. Vor seinem Studium hat er zunächst ein Fachhochschulstudium zum Diplom-Rechtspfleger erfolgreich abgeschlossen und 1995 das Studium der Rechtswissenschaften in Bielefeld aufgenommen und mit Prädikatsexamen beendet.

Seit 2003 ist er in Köln mit eigener Kanzlei ausschließlich im Bereich Strafverteidigung tätig.

Im Jahr 2006 hat die Rechtsanwaltskammer Köln Rechtsanwalt Christoph Klein die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ verliehen. Er hat im Laufe seiner Tätigkeit in über tausend Strafverfahren in Deutschland verteidigt.  Eine besondere Vorliebe besteht für die Verteidigung in Sexualstrafverfahren und in Strafverfahren gegen Ärzte oder andere Angehörige der Heilberufe. Im Jahr 2011 hat er gemäß der Fachanwaltsordnung die besonderen theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Medizinrechts (§ 14b  FAO) erworben.

Neben der aktiven Strafverteidigung vor Gericht ist Rechtsanwalt Christoph Klein auch an der Strafrechtswissenschaft interessiert. Das umfasst regelmäßige Weiterbildung auf dem Gebiet des Strafrechts und Veröffentlichungen in diversen Fachmedien. An Veröffentlichungen sind bislang erschienen:

  •  Anmerkung zum Beschluss des OLG Hamm v. 1.9.2020, III-5 RVs72/29, Beitrag zu einer erfolgreichen Revision im Sexualstrafrecht, StraFo 8/2021, S. 345
  • Mitherausgeber des Buches „Strafrechtliche Risiken des Arztes, 2021
  • Urteilsbesprechung zum Thema: „Behandlungsfehler und Approbationsentzug“, in Medical Tribune v. 28.03.2017, S. 22
  • Urteilsbesprechung zum Thema: „Zusammenhang zwischen Strafverfahren und Approbationsentzug“, in Medical Tribune v. 20.11.2015, S. 38
  • »Selbstdoping von Athleten wird strafbar« Besprechung der Neuerungen des Antidopinggesetzes (AntiDopG), in Medical Tribune v. 12.12.2014, S. 42
  • »Keine Entschädigung nach sexuellem Übergriff beim Ultraschall« Besprechung des Beschlusses des LSG Niedersachsen-Bremen v 14.11.13 (10 VE 29/12), in Medical Tribune v. 11.04.2014, S. 37
  • »BGH entlastet Substitutionsärzte« Besprechung der Beschlüsse v. 16.01.2014 (1StR 389/13) u. v. 28.01.2014 (1 StR 494/13), in Medical Tribune v. 07.03.2014, S. 37
  • »Approbation: Entzug nach Steuervergehen«, in Deutsches Ärzteblatt 2013 (110), S. 2287
  • »Keine unbeschränkte Wiederaufnahme staatsanwaltschaftlich eingestellter Verfahren nach § 154 Abs. 1 StPO«, in StraFO 2011, S. 78.
  • »Die Erlaubnis im waffenrechtlichen Straftatbestand«, in Juristische Rundschau, 2008, S.185.
  • »Die Zuständigkeit im weiteren Verfahren nach § 122 IV StPO«, in HRRS, 2006, S. 71.
Christoph Klein

Rechtsanwalt Christoph Klein ist als TOP Rechtsanwalt im Nachrichtenmagazin Focus gelistet.

Focus: Christoph Klein, Fachanwalt für Strafrecht, zählt zu den Top-Anwälten Deutschlands
Aktuelles aus den Fachbereichen von Christoph Klein